Staatliche Weiterbildungen und Fachweiterbildungen
Kurse (9)
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Praxisanleiter*in
Berufsbegleitende Weiterbildung zur Erlangung der berufspädagogischen Qualifikation "Praxisanleiter*in" nach dem Pflegeberufegesetz. Praxisanleitende initiieren und begleiten Lernprozesse und unterstützen die Auszubildenden bei der Erlangung beruflicher Eigenverantwortung und Selbstständigkeit. Die Teilnehmenden werden befähigt, die Auszubildenden pädagogisch und didaktisch korrekt, in ihrem praktischen Einsatz anzuleiten und sie bei der Planung, Durchführung sowie Evaluation von pflegerischen Handlungen zu begleiten. Zugangsvoraussetzung ist die Berechtigung zur Führung einer der folgenden Berufsbezeichnungen verbunden mit einer mindestens einjährigen Berufstätigkeit: • Pflegefachfrau/-mann/-person • Altenpfleger*in • Gesundheits- und Krankenpfleger*in • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in • Hebamme/Entbindungspfleger • OTA • Notfallsanitäter*in • Heilerziehungspfleger*in • oder ein vergleichbarer Abschluss (nach der Weiterbildungsordnung für Gesundheitsfachberufe NDS) Die Prüfungsleistungen beinhalten eine Klausur, das Erstellen eines Anleitungsentwurfes und die Absolvierung einer mündlich-praktischen Prüfung. Als Termin ist hier die Woche vom 09. - 12.11.2026 vorgesehen.
Pflegefachkraft für spezielle Schmerzpflege
Diese Weiterbildung thematisiert neue Wege zu einem modernen und professionellen pflegerischen Schmerzmanagement. Schmerzen sind Teil unseres Lebens und somit klinisch und gesellschaftlich sehr bedeutsam. Das pflegerische Schmerzmanagement von Patient*innen mit chronischen, akut und tumorbedingten Schmerzen ist komplex. Menschen mit Schmerzen begegnen uns in der täglichen Arbeit in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegeeinheiten sowohl im ambulanten, teilstationären und stationären Setting. Den Rahmen für die pflegerische Versorgungsstruktur setzt der vom DNQP entwickelte Expertenstandard "Schmerzmanagement in der Pflege" sowie das Curriculum zum pflegerischen Schmerzmanagement. Ende des Jahres 2021 verabschiedete das Präsidium der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. ein neues schmerzbezogenes Curriculum für die Pflegeberufe. Ab 2024 wird dieser Lehrgang nach dem neuen Curriculum der Weiterbildung "Spezielle Schmerzpflege der Deutschen Schmerzgesellschaft" e. V. durchgeführt. Das umfassende Wissen wird durch moderne pflegewissenschaftliche Erkenntnisse in Präsenz, Selbststudium, digital und über unterschiedliche didaktische Lernmethoden vermittelt. Sie erlernen das nötige Fachwissen, um den hohen Anforderungen im pflegerischen Schmerzmanagement gerecht zu werden.
Inhalte:
- Grundsätze zum Schmerzassessment
- Grundsätze der Behandlung
- Förderung der Selbstkompetenz
- Analgetikatherapie
- Nicht-medikamentöse Interventionen
- Multi-modale Schmerztherapie
- Spezielle Patientengruppen (Säuglinge, Kinder / Jugendliche, ältere Menschen)
- Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung
- Menschen mit Substanzabhängigkeit
- Überlebende von Missbrauch / Folter
Die Weiterbildung umfasst 120 Unterrichtseinheiten (80 UE in Präsenz / 40 UE im selbstorganisierten Lernen - SOL) gegliedert in vier Module.
Die Unterrichtstage sind wie folgt geplant:
18. - 21.05.26: Präsenz (32UE)
22.05.26: SOL (6 UE)
15. - 17.06.26: Unterricht (24 UE)
18. + 19.06.26: SOL (12 UE)
17. - 19.08.26: Unterricht (24 UE)
14. - 16.09.26 SOL (22 UE)
17.09.26 Colloquium (8 UE)
Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege
Eine zweijährige, berufsbegleitende, staatlich anerkannte Weiterbildung zur „Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege“ gem. NGesFBG. Die Weiterbildung befähigt zur Wahrnehmung der Aufgaben einer leitenden Fachkraft einer Station oder eines Wohnbereichs sowie zur Wahrnehmung der Aufgaben einer „Verantwortlichen Pflegefachkraft" in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Die Weiterbildung umfasst mindestens 720 Unterrichtsstunden in den folgenden Weiterbildungseinheiten und findet im Blockunterricht mit jeweils einer Woche pro Monat (ausserhalb der Niedersächsischen Ferienzeit, statt. Inhalte: • Managementkompetenz • Psychosoziale und kommunikative Kompetenz • Pflegefachliche Kompetenz • Personalführung • Betriebswirtschaftliche Grundlagen • Rechtsgrundlagen • Gesundheits- und sozialpolitische Grundlagen Zielgruppe: Zugangsvoraussetzung ist die Berechtigung zur Führung einer der folgenden Berufsbezeichnungen: • Pflegefachfrau/-mann/-person • Altenpfleger*in • Gesundheits- und Krankenpfleger*in • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in • Hebamme/Entbindungspfleger • Heilerziehungspfleger*in Eine zweijährige Berufserfahrung im Arbeitsfeld ist wünschenswert. Optional kann die Weiterbildungsbezeichnung "Beauftragte*r für Qualitätsmanagement" erworben werden. Die Abschlussprüfung beinhaltet das Erstellen einer Facharbeit sowie die Absolvierung einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Mit dem Abschluss der Weiterbildung erlangen Sie die Hochschulzugangsberechtigung. Die schriftliche Klausur ist geplant voraussichtlich für den 22.05.2028 und die mündliche Prüfung vom 20. - 22.06.2028.
Verantwortlich leitende Pflegefachkraft
Eine fünfzehnmonatige berufsbegleitende Weiterbildung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft gemäß § 71 SGB XI und den Maßstäben und Grundsätzen der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege. Die Weiterbildung befähigt zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Verantwortlichen Pflegefachkraft in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und umfasst mindestens 460 Unterrichtsstunden. Diese finden im Blockunterricht mit jeweils einer Woche pro Monat (ausserhalb der Niedersächsischen Ferienzeit) statt. Inhalte: • Managementkompetenz • Personalführung • psychosoziale und kommunikative Kompetenz • Aktualisierung der pflegefachlichen Kompetenz • Rechtsgrundlagen Zugangsvoraussetzung ist die Berechtigung zur Führung einer der folgenden Berufsbezeichnungen und einer zweijährigen Berufstätigkeit in dem erlernten Ausbildungsberuf innerhalb der letzten 8 Jahre: • Pflegefachfrau/-mann/-person • Altenpfleger*in • Gesundheits- und Krankenpfleger*in • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in Die Abschlussprüfung beinhaltet das Erstellen einer Facharbeit sowie eine mündliche Prüfung. Optional kann die Weiterbildungsbezeichnung Beauftragte*r für Qualitätsmanagement erworben werden. Die mündliche Prüfung ist voraussichtlich am 16.11.2027.
FEM Beauftragte*r in der Pflege
Freiheitseinschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen vermeiden – aber wie? Diese Fortbildung schafft Ideen und Rechtssicherheit, um FEM in der Praxis zu erkennen, zu vermeiden und Alternativen zu implementieren. Als FEM-Beauftragte*r setzen Sie die aktuellen Empfehlungen und Leitlinien sowie die verbindlichen Gesetze zur Vermeidung von FEM innerhalb der Einrichtung um. Sie beraten, schulen, organisieren und optimieren ein FEM-Management, begleiten richterliche Genehmigungsverfahren und moderieren Fallbesprechungen zur Vermeidung von FEM. Als Ansprechpartner*in und Multiplikator*in sind Sie für alle an der Versorgung Beteiligten der*die pflegerische Fachexperte*in der Einrichtung. Seminarinhalte: - FEM – Ein Pflegeproblem oder ein Pflegephänomen? - Analyse der eigenen Praxis - Gründe für FEM in der Pflege - Gewalt in der Pflege – Eine Spirale aus 5 Blickrichtungen - Konfliktkompetenzen und Strukturanalysen - Grundsätzliche Rechtsgrundlagen - Spezielle Rechtsgrundlagen - FEM Maßnahmen und deren Rechtsgrundlagen - Das richterliche Genehmigungsverfahren - Die Rolle des FEM-Beauftragten - Grenzen und Gefahren von FEM - Pflegerische Interventionen und alternative Maßnahmen - Fallbesprechungen moderieren - Fallsituationen - Ethische Herausforderungen - Gemeinsamer Erfahrungsaustausch Zielsetzung: Die Teilnehmenden erhalten im Rahmen dieser Fortbildung das aktuelle und notwendige fachliche Wissen für die Umsetzung der Rolle als FEM-Beauftragte*r in einer Gesundheits-einrichtung. Zielgruppe: Die Hauptzielgruppe sind Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen, die die Rolle der*des FEM-Beauftragte*n übernehmen sollen. Weitere Zielgruppen sind Leitungskräfte in der Pflege, Pflegefachkräfte sowie interessierte Pflegekräfte.
Hygienebeauftragte*r in der Pflege
Einrichtungen mit pflegerischen Dienstleistungen sind verpflichtet, Hygienebeauftragte zur Gewährleistung der hygienischen Anforderungen zu beschäftigen. In dieser Funktion werden fundiertes Wissen in den Bereichen Hygiene und Infektionsschutz sowie Kenntnisse bezüglich der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes benötigt. Als praxisnah ausgebildete*r Hygienebeauftragte*r unterstützen Sie das medizinische und pflegerische Fachpersonal bei der Einhaltung von Hygienestandards sowie bei der Vorbeugung von Infektionskrankheiten. Hygienebeauftragte überwachen Pflegetechniken und sind für die Erstellung von Hygieneplänen verantwortlich. Gleichzeitig werden Mitarbeitende bezüglich hygienerelevanter Maßnahmen und Produkte beraten und geschult. Die Weiterbildung zum*r Hygienebeauftragten in der Pflege wird nach der Leitlinie der Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e. V. durchgeführt. Teilnahmevoraussetzung: Die Zugangsvoraussetzung für diese Weiterbildung erfüllt, wer eine staatlich anerkannte Berufsausbildung im Pflege- und Gesundheitswesen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung besitzt. Inhalte: - Organisation und Betriebslehre - Grundlagen der Hygiene - Grundlagen der Antiseptik und Desinfektion - Persönliche Hygiene und Lebensmittelhygiene - Infektionskrankheiten - Abschlussprüfung Die Weiterbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab und nach erfolgreicher Teilnahme mit einem Zertifikat der VHD.
Medizinproduktebeauftragte*r und Beauftragte*r für Medizinprodukte-Sicherheit
Für die Umsetzung des Medizinprodukterechts in einer Gesundheitseinrichtung und die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben wird ein umfangreiches Medizinprodukte-Management gefordert, welches das Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten im Rahmen eines Qualitätsmanagements sicherstellt. Hierzu sind umfangreiches Wissen und Strukturen notwendig – Diese Fortbildung bereitet Sie auf die hierfür wichtigen Rollen und Aufgaben sehr praxisnah und nach dem aktuellen Stand vor. Neben vielen Fallsituationen und Herausforderungen werden umfangreich Lösungsansätze besprochen, die Sie im Praxisalltag etablieren können. Viele Checklisten und Ideen geben Ihnen einen Leitfaden für die Umsetzung. Vorkenntnisse im Bereich Medizinprodukterecht sind nicht notwendig. Diese Fortbildung vermittelt Ihnen alle wichtigen Inhalte für Ihren Praxisalltag. Inhalte: - Begriffsbestimmungen - Einteilung der Medizinprodukte - Der lange Weg eines Medizinprodukts - Graphische Symbole - Medizinprodukterechtdurchführungsgesetz ( MPDG ) - Medizinproduktebetreiberverordnung ( MPBetreibV ) - Verordnung über die Meldung…. von Vorkommnissen ( MPAMIV ) - Klassifikation von Medizinprodukten - Verordnung über Medizinprodukte - Hersteller von Medizinprodukten - Kombination von Medizinprodukten - Abändern von Medizinprodukten - Die CE-Kennzeichnung - Betreiber von Medizinprodukten - Benutzer von Medizinprodukten - Umsetzung der Verordnungen und Gesetze in der Praxis - Die Einweisung in Medizinprodukte - Das Medizinproduktebuch - Das Bestandsverzeichnis - Die Sicherheitstechnische Kontrolle - Die Messtechnische Kontrolle - Die DGUV-3-Kontrolle - IT- und Softwaresicherheit in Gesundheitseinrichtungen - Rolle als Medizinproduktebeauftragte*r - Rolle als Beauftragte*r für Medizinprodukte-Sicherheit - Umgang mit Vorkommnissen und das entsprechende Meldewesen - Qualitätssicherung in der Einrichtung - Externe Überwachung - Fallsituationen Die Teilnehmer*innen erhalten im Rahmen dieser Fortbildung das aktuelle und notwendige fachliche Grundwissen für die Umsetzung der komplexen Medizinproduktegesetze und Verordnungen in einer Gesundheitseinrichtung. Nach erfolgreicher Teilnahme erhält die/der Teilnehmer*in ein Zertifikat. Die Hauptzielgruppe sind geeignete Mitarbeiter*innen in Gesundheitseinrichtungen, die diese Rollen übernehmen sollen. Teilnehmende sollten für diese Fortbildung aus dem Pflege-und /oder Leitungsbereich kommen. Da es sich um eine Kombinations-Fortbildung für beide Rollen handelt, beachten Sie bitte die Teilnahmevoraussetzungen laut Medizinprodukte-Betreiberverordnung: Teilnehmen dürfen Personen mit einer medizinischen, pflegerischen, naturwissenschaftlichen, pharmazeutischen oder technischen Ausbildung. Diese Fortbildung fokussiert die Langzeitpflege (ambulant, stationär, ambulante Intensivpflege ) sowie das Akutsetting ( Krankenhaus, Reha-Klinik ) und die Eingliederungshilfe. Eine entsprechende Fortbildung für Arztpraxen und Zahnarztpraxen kann separat angefragt werden.
Praxisanleiter*in
Berufsbegleitende Weiterbildung zur Erlangung der berufspädagogischen Qualifikation "Praxisanleiter*in in der Pflege" nach dem Pflegeberufegesetz. Praxisanleitende initiieren und begleiten Lernprozesse und unterstützen die Auszubildenden bei der Erlangung beruflicher Eigenverantwortung und Selbstständigkeit. Die Teilnehmenden werden befähigt, die Auszubildenden pädagogisch und didaktisch korrekt, in ihrem praktischen Einsatz anzuleiten und sie bei der Planung, Durchführung sowie Evaluation von pflegerischen Handlungen zu begleiten. Zugangsvoraussetzung ist die Berechtigung zur Führung einer der folgenden Berufsbezeichnungen verbunden mit einer empfohlenen mind. einjährigen Berufstätigkeit: • Altenpfleger*in • Gesundheits- und Krankenpfleger*in • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in • oder ein vergleichbarer Abschluss (nach der Weiterbildungsordnung für Gesundheitsfachberufe NDS) Die Prüfungsleistungen beinhalten eine Klausur, das Erstellen eines Anleitungsentwurfes und die Absolvierung einer mündlich-praktischen Prüfung. Prüfungstermine: voraussichtlich 05. - 07.07.2027.
Beauftragte*r für Qualitätsmanagement
Dieser 84 UE umfassende Lehrgang bildet zum*r Beauftragten für Qualitätsmanagement weiter. Es werden die fachlichen Qualifikationen, über die ein*e QM-Beauftragte*r nach ISO 9001:2015 verfügen sollte, vermittelt. Die vermittelten Qualifikationen entsprechen den im SGB V genannten Anforderungen. Da diese DIN EN ISO-Norm prinzipiell auch für andere Dienstleistungs- und Produktionsbereiche anwendbar ist, steht einer Teilnahme von Interessenten auch aus diesen Bereichen nichts entgegen. Lehrgangsmodule: - Grundzüge des Qualitätsmanagements - Theorie des Qualitätsmanagements - Projektmanagement - Entwicklung und Einführung eines QM-Systems - Bewertung der Wirksamkeit des QM-Systems - QM-Verfahrensanweisungen für Pflegedienste - Qualitätszirkel und Moderation - Werkzeuge der*s Qualitätsmanagement-Beauftragten Zertifikatsprüfung: Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung erwerben Sie die Qualifikation "Beauftragte*r für Qualitätsmanagement (VHS)". Hinweis: Diese Weiterbildung wird in einem bereits bestehenden Klassenverband stattfinden, da das QM-Modul Bestandteil der FLP-Weiterbildung ist.